Teil 1

  Startseite   Anzeige wg. arglistiger Täuschung

Es ging mir bei der Anzeige nicht nur um meinen Einzelfall, sondern um den dringenden
Tatverdacht von arglistiger Täuschung / Betrug an vielen Welpenkäufern der Vergangenheit
und möglicherweise auch der Zukunft.

Ich muss vorausschicken, dass ein Welpenkäufer diese Arglist nicht erkennen kann und
es keine Möglichkeit gibt, sich vor solchen Manipulationen zu schützen,
es sei denn, man kauft keinen Hund.
Der Käufer handelt in Treu und Glauben und nimmt als wahr hin, was ihm der Züchter
vermittelt. Er geht auch deshalb zu einem Züchter, um die Wahrscheinlichkeit von Manipulationen
und Erbkrankheiten zu minimieren.

Zum Verständnis für Laien möchte ich zunächst ein paar Zusammenhänge zwischen Zucht,
Zuchtvereinen, Züchtern, Zuchtordnung und Ahnenpass aufzeigen. Erst in Kenntnis dieser
Zusammenhänge kann man einen möglichen Betrug erkennen und bewerten.

Hundezucht wird gelegentlich von Privatpersonen als „Hobbyzucht“ betrieben und von in
Zuchtvereinen organisierten Züchtern ( oft Kleingewerbe ).

Die großen Zuchtvereine reglementieren und organisieren die Zucht, legen Kriterien für die
Zuchttiere fest und kontrollieren die Zuchtordnung und die gemeldeten Würfe. Die Menge der
Zuchtvereine ist aber unüberschaubar. Es gibt keinen gesetzlichen Schutz für Vereine.
So kann jede Person einen Verein gründen und so tun, als betreibe sie die Zucht seriös.
Insofern ist ein nicht informierter Käufer wiederum auf sich allein gestellt, was er von den
Vereinen halten soll. Gleichwohl kann man an dem Zuspruch, an der Öffentlichkeitsarbeit,
an der Transparenz der Mitglieder, der Tätigkeit des Vereins, an dem Internetauftritt
und an Referenzen erkennen, ob es sich um einen seriösen Verein handelt.
Aber es gibt auch leider andere.

Vereine werden in der Regel von einem mehrköpfigen Vorstand geführt und sind als Verein
eingetragen ( e.V. ). Die Mitglieder können die Dienste des Vereins, das Wissen und die Beratung
in Anspruch nehmen. Sie zahlen Mitgliedsbeiträge und bekommen für ihre Nachzucht Ahnenpässe,
welche die reinrassige Abstammung des Hundes dokumentieren sollen. Sie erkennen durch
ihre Mitgliedschaft die Zuchtordnung des Verein an. Bei seriösen Vereinen dienst die Zuchtordnung
einer gesunden Auswahl an Elterntieren, an der Verbesserung der Rassemerkmale, dem Schutz
der Elterntiere vor Überzüchtung und zur Zulassung eines Hundes als Zuchthund.

Ein zur Zucht vorgesehener Hund muss Gesundheitsprüfungen durchlaufen, um Erbkrankheiten
auszuschließen und nicht gewollte Rassemerkmale zu vermeiden. Dazu zählen u.a.
HD ( Hüftgelenkdisplasie ), ED ( Ellbogendisplasie ) Größe, vorhandene Hoden,
PRA ( Augenuntersuchung, Schutz vor frühzeitiger Erblindung ).
Er wird also erst zuchttauglich geschrieben, wenn er keine dieser Krankheiten oder Leiden
hat. Aber leider haben nicht alle Vereine einen solchen allgemein anerkannten Standart, sondern
manche lassen alles zu....( und sind wohl deshalb auch nur gegründet )

Einen Ahnenpass bekommt nur der Züchter, der in einem Verein organisiert ist. Aber auch der
Ahnenpass ist nicht gesetzlich geschützt. Die Ahnen werden vom Züchter selbst angegeben und
können vom Verein nicht überprüft werden. Die Inhalte stellen also eine reine Selbstauskunft des
Züchters dar. Eine reinrassige Abstammung ist damit aber nicht bewiesen. Es gibt leider auch
Vereine, die auf Verlangen Ahnenpässe ausstellen.
Es gibt sogar welche, die nur deshalb gegründet wurden.

Die Anzahl der Züchter, der Vereine und der Würfe überfordert/verhindert eine wirksame
Kontrolle der Vorgaben, die ein Züchter zum Ahnenpass und den Würfen macht. So wurde bis
vor ein paar Jahren auch in seriösen Vereinen nicht überprüft, ob ein Hund wirklich zuchttauglich
ist, sondern man anerkannte die vorgelegte Zuchttauglichkeitsbescheinigung eines anderen,
vielleicht sogar zwielichtigen Vereins. Es werden zwar augenscheinliche Abnahmen eines Wurfes
durch einen Zuchtwart vorgenommen, aber auch solche Kontrollen
können manipuliert werden. Die Kontrolle ist nur so gut wie die Kontrolleure. Auch zur Nachzucht
und den Elterntieren macht der Züchter selbst seine Angaben. Beim DRC wurden in der Vergangenheit
die Zuchttauglichkeit durch einen Tierarzt anerkannt. Da aber auch hier Manipulationen bekannt wurden,
( ein Züchter ist ein Premiumkunde für den Tierarzt ) wird nunmehr eine Kontrolle durch einen
Gutachter des Vereins vorgenommen.
( Diese Maßnahme kommt für mich leider zu spät )

Um schwerwiegende Manipulationen auszuschließen sind zwei Dinge durch die seriösen Zuchtvereine untersagt:
- Doppelmitgliedschaft in mehreren Vereinen
- Hundehandel und Zucht unter einem Dach.

Beim logischem Nachdenken fällt es jedem schwer einen Grund zu finden, warum ein Züchter Mitglied
in mehreren Vereinen ist und warum er auch Hundehandel betreibt, wo er doch nach der Zuchtordnung
nur die Verbesserung der Rassemerkmale, nicht aber die Vermehrung von Rassehunden betreiben soll.
Doppelmitgliedschaft und Hundehandel weisen daher auf unlautere Absichten hin.


Ich möchte nun die arglistige Täuschung darstellen, schicke aber auch hier zunächst grundsätzliche
Anmerkungen voraus. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB liegt arglistige Täuschung nach § 123
vor, wenn eine Person, hier der Züchter, vorsätzlich eine Willenserklärung bewirkt, die der andere,
hier der Käufer, in Kenntnis der wahren Umstände so nicht abgegeben hätte. Da der Käufer nur in
Treu und Glauben handeln kann, ohne die vorsätzlich falschen Angaben prüfen zu können, obliegt dem
Verkäufer eine Mitteilungspflicht. Ein Verschweigen wesentlicher Dinge, die für die Willenserklärung
notwenig sind, ist ebenfalls Arglist.

Im Strafgesetzbuch STGB ist dieser Rechtsbruch als § 263 „Betrug“ definiert.

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