Ahnenpass allgemein

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Wissenswertes zum Ahnenpass und der Rolle von Zuchtvereinen

(Untertitel: aus Schaden wird man klug )

update: 03.10.2014 : Wichtige Ergänzung am Ende dieser Seite!!!!!!!

Vorbemerkung:
Alles war ich hier schreibe hat nichts mit den Goldies zu tun.
Sie sind unschuldig, über jeden Zweifel erhaben, lieb und schön.
Es geht nur um die Zuchtordnung und die Seriosität eines Züchters.


Züchtervereine und Ahnenpass sind gesetzlich nicht geschützt.

Das heißt, dass jede Person einen Verein gründen könnte und sich selbst Ahnenpässe ausstellt
( und es manche auch leider tun ) . Daraus folgt, dass die Zugehörigkeit zu einem Verein noch
lange kein Alibi für eine seriöse Zucht ist. Auch ein Ahnenpass, der nicht von einem allgemein
anerkannten und geschätzten Verein ausgestellt wurde, ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Was kann man also tun, um einen seriösen Züchter zu finden und zu erkennen?

Ich meine, die beste Referenz sind zufriedene Welpenkäufer. Hat ein Züchter eine große positive
Resonanz aus diesem Kreis, kann man das nachvollziehen, ist es glaubhaft, stehen Lobworte im
Gästebuch, finden Welpentreffen statt, gibt es Wartelisten, dann kann man schon mal davon
ausgehen, dass es eine gute, wahrscheinlich auch seriöse Zucht ist. Wichtigstes Anzeichen für
einen guten Züchter ist daher
Offenheit und Transparenz seiner Zucht.

Auch die Zugehörigkeit zu einem Zuchtverein mit großem Anklang und gutem Namen, mit Transparenz
des Vereins, mit Züchterverzeichnis und vielleicht Dokumentationen seiner Tätigkeiten ( Ausstellungen )
ist ein positives Zeichen.

Zuchtvereine haben sich eine ( strenge ) Zuchtordnung gegeben, an die sich die Mitglieder halten sollen
und es auch (meist ) tun.

Ein Beispiel einer Zuchtordnung ( Zitat aus der Homepage vom VH e.V. )
Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen.
Um dieses zu erreichen, ist auf eine besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger, besonderen Wert zu legen. Der oberste Grundsatz soll lauten:
V e r b e s s e r u n g d e r R a s s e n ,
nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.

Verstöße gegen eine Zuchtordnung werden mit Abmahnung oder Ausschluss des Mitgliedes geahndet.
Der Austritt eines Züchters aus einem Verein ist daher kein gutes Zeichen für seine Zucht, egal ob er
selbst ausscheidet oder gehen muss. Denn wer scheidet schon aus eigenem Antrieb aus seinem Verein
aus? Vielleicht der, dem die Anforderungen zu hoch sind, die sein Junghund nicht erfüllen kann, der nicht zuchttauglich geschrieben wird? Oder bei schlechter Presse? Oder bei Beschwerden an den Verein?

Es ist gut, dass die Anforderungen an eine Zucht sehr hoch sind, jedenfalls bei den großen deutschen Züchtervereinen. Ich nenne exemplarisch den
VDH Verband für das Deutsche Hundewesen (http://www.vdh.de/home/ )
VH e.V. Verein für das Hundewesen ( http://www.vh-ev.de/ )
DRC Deutscher Rassehundeclub e.V. (http://www.drc-soltau.de/ )

Das Ziel ist doch die Erhaltung oder Verbesserung der typischen Rassemerkmale, gesunde Elterntiere,
problemfreie Ahnen. Davon profitieren wir als Käufer. Wir verlassen uns darauf, dass die Zuchtordnung
befolgt wurde, dass die Ahnenreihe frei von Inzucht ist, dass unser Hund keine erbgenetischen
Krankheiten und Störungen hat. Aber es gibt leider auch schwarze Schafe unter den Züchtern, die sich
( zeitweise ) unter den Flügeln eines seriösen Vereins versteckt haben.....

Und diese schwarzen Schafe kann man schlecht erkennen, nicht einfangen und schon gar nicht ausrotten

Man muss unterscheiden zwischen einem Ahnenpass und einem Registrierpass.

Mit einem Ahnenpass können wir an Ausstellungen teilnehmen, den Hund zuchttauglich schreiben lassen,
sofern er die Bedingungen dazu erfüllt. Und wir haben eine Übersicht über die Abstammung unseres
Hundes über 4 Generationen. Einen Ahnenpass bekommt ein Züchter von seinem Verein, wenn der
Wurf der Zuchtordnung entsprochen hat, also z.B. die Goldie-Hündin beim ersten Wurf das Mindestalter
von 18 Monaten erreicht hatte.

Hat ein Wurf nicht der Zuchtordnung entsprochen, war also die Hündin zu jung für einen Wurf, so bekommt
der Käufer einen Registrierpass. Der Züchter bekommt eine Strafe in Form von befristetem Zuchtverbot
mit dieser Hündin. Ein solcher Welpe mit einem Registrierpass darf niemals zur Zucht herangezogen werden.
Der Züchter hat den Käufer darauf hinzuweisen, das ist ein Akt der Seriosität und eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Manche Vereine vermerken dieses Zuchtverbot im Registrierpass. Das ist besser und sicherer....

Der Hund ist also nur registriert....

Eine große Unschärfe in der Beurteilung einer Zuchtstätte ist der Umstand, dass nur gemeldete Würfe
an den Verein eingetragen werden und z.B. im Wurfabnahmebericht vermerkt werden. Meldet ein Züchter
also einen Wurf gar nicht, aus welchen Gründen oder Motiven auch immer, so fehlt er in der Aufzählung.
Der Käufer weiß nicht, wie viele Würfe das Muttertier seines Welpen hatte. Eigentlich nicht hinnehmbar,
aber es ist wohl so. Diese Lücke könnte jemand ausnutzen, der z.B. ein Zuchtverbot erhalten hat, trotzdem
decken lässt und anschließend den Wurf einfach nicht meldet. Dann gibt es vielleicht weniger Geld, aber
immerhin wohl noch die Hälfte….

Allerdings ist den Züchtern untersagt, mit ihrer Hündin gleichzeitig in anderen Vereinen zu züchten. Wird eine Zuchthündin eines Vereinsmitgliedes gedeckt und kommt der Wurf zur Welt, so ist der Wurf zu melden und ein Deckschein auszufüllen. Die Welpen tragen den Zwingernamen der Hündin, nicht des Rüden.

Die großen anerkannten Vereine untersagen die Zucht mit Geschwistern und Halbgeschwistern. Dafür bedarf
es einer Ausnahmegenehmigung, die aber nach Aussage des DRC bei Golden Retrievern nicht erteilt wird.
Eine solche Zucht unter Geschwistern/Halbgeschwistern nennt man Linienzucht, um besondere seltene
Merkmale zu erhalten und zu züchten. Die Welpen werden aber meist behalten und zur weiteren
Linienzucht herangezogen.

Im Volksmund versteht man unter „Papieren“ den Ahnenpass. Aber diese „Papiere“ können auch
wertlos sein, wie z.B. bei meinem Tino. Ihm fehlt ein Hoden, deshalb wird er nie zuchttauglich geschrieben,
darf nicht an Ausstellungen teilnehmen ( wäre auch überflüssig )

Einzig allein die Abstammung kann ich damit über 4 Generationen verfolgen.

Das habe ich auch getan. Sehen Sie die Seite Ahnenpass DRC




Schlusswort:

Ich habe das alles bisher nicht gewusst, nicht erfahren, es erfolgte kein Hinweis.

Welpenkauf ist und bleibt daher eine Glücksache....


( Anmerkung: diese Ausführungen habe ich als Laie nach bestem Wissen gemacht. Sollte etwas so nicht stimmen bitte ich um eine Mitteilung, damit es richtig gestellt werden kann )

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Ergänzung vom 03.10.2014:

In den letzten Monaten habe ich über ein paar Ecken weitere Informationen über die Praktiken der Zuchtvereine erhalten.
Es ist kein Einzelfall, was ich nun schreibe, sondern das habe ich über 2 große namhafte Vereine gehört:

Zitat:
" bisher ging es bei uns drunter und drüber, jetzt ist es aber anders...."
"es wurde bisher viel geschummelt...."

Was muss man sich darunter vorstellen?
Nun,in einem Verein werden in erster Linie Wurfabnahmen und Zuchttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt.
Also beziehen sich die Zitate wohl auf diese beiden Ereignisse.

- geschummelt bei der Wurfabnahme, geschönte Berichte, Krankheiten nicht erwähnt, man kennt ja den Zuchtwart....

- geschummelt bei der Zuchttauglichkeit, kranke Hunde wurden zuchttauglich geschrieben,

- Papiere, die von den Züchtern eingereicht werden, reine Selbstauskünfte, entsprechen nicht der Wahrheit, sind mehfach gefälscht worden. ( Kann auch die Elterntiere betreffen )

Das ist mehr als erschreckend! Wen kan man also überhaupt noch trauen?

Aber wie sollen die Vereine die etwa 800.000 Welpen jedes Jahr kontrollieren? Es geht nicht, lautet die Atwort aus
den Vereinen. Wir schreiten ein, wenn wir Beschwerden erhalten, aber solche sind selten....



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